E-Auto-Förderung: Schnellüberblick 2025 (NRW)
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Bundesweite Kaufprämie (Umweltbonus): wurde am 17.12.2023 beendet – keine Neuanträge mehr möglich.
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Kfz-Steuer: Für batterieelektrische Fahrzeuge, die bis 31.12.2025 erstmals zugelassen werden, gilt eine Steuerbefreiung von bis zu 10 Jahren – spätestens bis 31.12.2030 (aktueller Gesetzesstand §3d KraftStG). Eine Verlängerung ist politisch im Gespräch, aber noch nicht beschlossen (Stand: 12.10.2025).
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THG-Prämie 2025: Private Halter können weiterhin jährlich 80–100 € erzielen (marktabhängig; teils 80–90 €). Frist häufig bis 31.10. des laufenden Jahres.
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NRW-Landesförderung (progres.nrw): Zuschüsse für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden/WEGs (keine Einfamilienhaus-Eigentümer:innen). Bis zu 40 % bzw. max. 1.500 € je Ladepunkt; aktuell antragsfähig.
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KfW 442 „Solarstrom für Elektroautos“: geschlossen, keine Neuanträge.